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Allgemeine
Liefer- und Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im
folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen, Cordula Röber, Lichtmoment.de, durchgeführten Aufträge,
Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit
Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch
den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur
Veröffentlichung.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses
schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen
des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des
Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese
schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden
Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle
zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen.
II. Überlassenes Bildmaterial
1. Die AGB gelten für
jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe
oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für
elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt
an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um
urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5
Urheberrechtsgesetz handelt.
3. Vom Kunden in Auftrag gegebene
Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu
vergüten sind.
4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des
Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet
wird.
5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln
und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und
technischen Verarbeitung weitergeben.
6. Reklamationen, die den Inhalt der
gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials
betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls
gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet
zugegangen.
III. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt
grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.
2.
Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte
oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen
Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
3. Mit der
Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung
des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und
in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder
welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im
Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das
Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung
gestellt worden ist.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung,
Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist
honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des
Fotografen.
Das gilt insbesondere für:
- eine Zweitverwertung oder
Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden
Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,
- jegliche
Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
- die Digitalisierung,
Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B.
magnetische, optische,magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie
CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.),soweit
dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff.III 3.
AGB dient,
- jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM,
CD, Disketten oder ähnlichen Datenträgern, Archiven (auch soweit es sich um
interne elektronische Archive des Kunden handelt),
- jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten imInternet oder in Online-Datenbanken
oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es
sich um interne elektronische rchive des kunden handelt),
- die Weitergabe des
digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf
Datenträgern, die zur öffentlichenWiedergabe auf Bildschirmen oder zur
Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5. Veränderungen des Bildmaterials
durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur
Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach
vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen. Auch darf das Bildmaterial
nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt
werden.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten
Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern-
oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder
Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der
Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier
Zuordnung zum jeweiligen Bild.
IV. Haftung
Der Fotograf übernimmt keine Haftung für
die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es
wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von
Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung
von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem
Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus
der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
V. Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist
kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen
Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).
2.
Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem
vereinbarten Zweck gemäß Ziff.III 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine
weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu
vereinbaren.
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B.
Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten,
Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und
gehen zu Lasten des Kunden.
4. Das Honorar gem. IV.1.AGB ist auch dann in
voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial
nicht veröffentlicht wird.
5. Eine Aufrechnung oder die Ausübung
des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden
zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen
aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
VI. Rückgabe des Bildmaterials
1.
VII. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
1. Bei jeglicher
unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung,
Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden
Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu
zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem
Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % auf das vereinbarte
bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins
Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit
einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung
durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der
angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der
Wohnsitz des Fotografen.
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